Der REHA-Prozess

Information, Beratung und Unterstützung

Sie befinden sich in einer gesundheitlichen Lage, bei der es sich nicht um eine vorübergehende Einschränkung handelt, sondern Sie sind mind. 6 Monate oder länger erkrankt und/oder von einer Behinderung bedroht.

Die von uns angebotene Information, Beratung und Unterstützung bezieht sich auf den gesamten Prozess der Rehabilitation (Reha-Prozess). Dieser erfolgt in verschiedenen Etappen, die wir hier erläutern. Der Gesetzgeber hat das Verfahren weitgehend unabhängig von den jeweiligen zuständigen Kostenträgern gestaltet. 

Der Weg der beruflichen Rehabilitation

  • Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

    bei einem Reha-Träger, z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Träger der Eingliederungshilfe, Krankenkassen, Unfallversicherung u.a.

  • Prüfung des Antrages durch den Reha-Träger

  • Ärztliche Begutachtung

  • Ermittlung des Bedarfes an Teilhabeleistungen

  • Mögliche Ziele und Maßnahmen


    Prävention

    - Hilfen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes
    - Beratung der von Behinderung bedrohten Menschen
    - Beratung der Arbeitgeber


    Vorbereitung der Rehabilitation

    - durch Auffrischung von Schulwissen
    - Training sozialer Kompetenzen


    Qualifizierung und Integration

    - Umschulung
    - Teilqualifizierung/Fortbildung
    - Spezielle arbeitsplatzorientierte Integrationsmaßnahmen

  • Bewilligung des Antrages

  • Antrag auf (trägerübergreifendes) Persönliches Budget

Wie Sie in der Grafik sehen können, steht an erster Stelle die Bedarfserkennung, danach folgt die Zuständigkeitsklärung. Im nächsten Schritt erfolgt die Bedarfsermittlung und -feststellung: Diese bezieht sich also darauf, was Sie in Anbetracht Ihrer Umstände zur Verbesserung Ihrer Lage benötigen. Die zentrale Frage ist an dieser Stelle, wie Ihr Bedarf ermittelt wird.

Bedarfsermittlung

Möglichkeiten der Bedarfsermittlung

Für die Bedarfsermittlung  gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:

  1. Bedarfsermittlung im Austausch mit dem Kostenträger (Eingliederungshilfe)
    durch einen Fragebogen: z.B. für Berlin Teilhabebedarfsermittlungsinstrument Berlin (TIB) und/oder einer Teilhabekonferenz (hier Link Teilhabekonferenz).
  2. Assistenzleistung „Lebensplanung“ 
    Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) mit dem alleinigen Inhalt der Bedarfsermittlung durch die Assistenzleistung „Lebensplanung“ – (§ 78 SGB IX). Mehr zu Lebensplanung…. (Link wird noch gelifert)

Über die sich daraus ergebenden Unterstüzungsmöglichkeiten ergibt sich ein Prozess, welcher nicht linear verlaufen muss, sondern Ihrer individuellen Situation entspricht und von Ihnen weitgehend mitgestaltet werden kann.

Ablauf der Bedarfsermittlung

Um den Ablauf der Bedarfsermittlung besser verstehen zu können, haben wir an dieser Stelle die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst:

  • Die Bedarfsermittlung wird durch den Kostenträger dokumentiert und soll die Nachprüfbarkeit dieser sichern.

  • Folgende Fragen sind mit Hilfe des Erhebungsbogens für die Teilhabebedarfe (Berlin: TIB) zu beantworten:

    1. ob eine Behinderung vorliegt oder einzutreten droht (Prävention),
    2. welche Auswirkungen die Behinderung auf die Teilhabe in den verschiedensten Lebensbereichen der Leistungsberechtigten hat. Grundlage hierfür ist der Katalog der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
    3. welche Ziele mit Leistungen zur Teilhabe ereicht werden sollen und
    4. welche Leistungen im Rahmen einer Prognose zur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind ( siehe §13 Abs.2 SGB IX n.F.)

  • Den Abschluß bildet die Teilhabeplanung in Form einer Konferenz, die dann zur Leistungsentscheidung führt.

Hier setzt unsere individuelle Information und Beratung für Sie an. Diese ist unabhängig von einer bereits getätigten Antragstellung bei einem Rehaträger oder sonstigem Kostenträger.

Vorbereitung der Antragstellung

Die folgenden Informationen dienen zur Vorbereitung der Antragstellung für eine Rehabilitationsmaßnahme (medizinische und/oder berufliche Rehabilitation).

Den richtigen Kostenträger finden

Rehabilitationsträger
/ Leistungen zu
Medizinische Reha Teilhabe am Arbeitsleben Soziale Teilhabe Unterhalts-sichernde und andere ergänzende Leistungen Teilhabe am Beruf
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Alterssicherung der Landwirte
Gesetzliche Unfallversicherung
Bundesagentur für Arbeit
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Träger der Eingliederungshilfe
Träger des Sozialen Entschädigungsrechts*
Integrations-/inklusionsämter**

Quelle: Reha-Zuständigkeitsnavigator | Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), 2021
*Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge i. S. d. §6 Abs.1 Nr. 5 SGB IX; andere Bezeichnung ab 2024
** nicht Rehabilitationsträger, aber Sozialleistungsträger

Durch einen formlosen Antrag können Sie in der Regel das aktuelle Antragsformular bei dem entsprechenden Kostenträger anfordern. Wir empfehlen dieses dann zu benutzen. Die Prüfung der Zuständigkeit obliegt dem Kostenträger!

Beispielhaft verweisen wir an dieser Stelle auf die Formulare der Basisanträge bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV):

Die Merkblätter und Formulare der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind in ihrer aktuellen Fassung auf deren Webseite zu finden.

Wir empfehlen keine einzelnen Sachleistungen wie z.B. Hilfsmittel oder Einzelmaßnahmen zu beantragen, denn diese werden erst in der Bedarfsermittlung im Verlauf des Rehaprozesses festgestellt und dokumentiert. Weitere Informationen dazu geben wir gerne in unseren Beratungsgesprächen.