Medizinische Rehabilitation

Hilfe für Personen mit beeinträchtigter Leistungsfähigkeit.

Was ist eine medizinische REHA?

Die medizinische Rehabilitation wird umgangssprachlich oftmals noch als „Kur“ bezeichnet. In der Fachsprache wird von medizinischer Reha oder Leistung zur Teilhabe (u.a. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) gesprochen.

Grundsätzlich soll eine Rehabilitation Menschen, die in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, in die Lage versetzen, wieder am alltäglichen Leben teilzuhaben.

Eine Rehabilitation soll dazu beitragen, dass chronisch kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen weiterhin möglichst selbstbestimmt und selbstständig leben können.

Wie bekomme ich eine REHA?

Rehabilitationsleistungen müssen beantragt werden. Sie können einen formlosen Antrag z.B. bei Ihrer Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse stellen. Durch ein Gespräch mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt kann eine medizinische Rehabilitation angeregt werden. Nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus wird die Beantragung einer Rehamaßnahme durch den Sozialdienst unterstützt.

Antrag bei der Krankenkasse:

Eine Rehabilitation kann Ihnen helfen, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen Ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall Ihre Krankenkasse.

Antrag bei der Rentenversicherung:

Soll eine Rehabilitation dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erbracht.

Antrag bei der Unfallversicherung:

Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung als Leistungsträger zuständig.

Wo kann ich eine medizinische REHA machen?

Im Gespräch mit dem behandelnden Arzt, Sozialdienst oder der Reha-Beratung wird die Auswahl einer passenden Reha-Klinik individuell abgeklärt. Die Mitbestimmung und Mitgestaltung durch die Antragsstellerin/dem Antragsteller ist durch das Wunsch- und Wahlrecht (SGB IX § 8) geregelt.

Unsere Hilfe dabei

Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, ob eine stationäre oder ambulante medizinsiche Reha-Maßnahme die am besten geeignete Form für Sie ist. (Link zum Persönlichen Budget)

Wir informieren Sie über die erforderlichen Schritte des formalen Antragsverfahrens und unterstützen auf dem Weg durch die Antragsstellung.

Dabei gilt das Prinzip des „Peer Counseling“: Betroffene, d. h. Menschen mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen, beraten Betroffene.

Beratungsbeispiel

Frau Unruhe beantragte Teilhabeleistungen beim Rententräger, um wieder in das Berufsleben einzusteigen. Drauf bekommt sie eine med. Leistung in Form der 6-wöchige arbeitsmedizinischen Schwerpunkte. Im Anschluß dann eine arbeits-und Belastungs Erprobung, um die Vorrausetzungen einer Umschulung/Qualifizierung zu prüfen. Die Bewilligung der Teilhabeleistung erfolgte.

Die eingenen Wünsche der beruflichen Maßnahmen und Qualifizierungen wurden durch die DRV nicht zur Kenntnis genommen oder im Rahmen des Wunsch und Wahlrecht berücksichtigt.

Als die Teilhabe Leistung in der Form der Unterstützen Beschäftigung bewilligt wurde, stelle sie den Antrag auf ein Persönliches Budget,dieser wurde vom zuständigen Rehaträger als nicht „vorgesehen“ bezeichnet und sollte im Gespräch der erfoderliche Bedarf geklärt werden.

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