Persönliches Budget

Rehabilitation und Teilhabe selbstbestimmt gestalten

Was ist ein Persönliches Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform im Sozialrecht (SGB IX) oder: Das Persönliche Budget ist die Form der bewilligten (ggf. auch trägerübergreifenden) Leistung zur Teilhabe (SGBIX). Das Persönliche Budget ist in der Regel eine Geldleistung anstelle von Dienst- oder Sachleistungen und unterstreicht das Wunsch- und Wahlrecht des Betroffenen.

Mit dem Geld, das die Kostenträger zur Verfügung stellen, können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt die notwendige Unterstützung „einkaufen“, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfes notwendig ist.

 

Wie unterscheidet sich das Persönliche Budget von einer Sachleistung?

Quelle: KSL-Konkret #1: Das Perösnliche Budget. 2020

Wie bekomme ich ein Persönliches Budget?

Zunächst erfolgt die Antragstellung auf Teilhabeleistungen bei einem Rehaträger. Nach erfolgter Prüfung der Zuständigkeit und dem Abschluss der Bedarfsermittlung oder Teilhabekonferenz/Gesamtplankonferenz gibt es einen Leistungsbescheid des entsprechenden Kostenträgers. Es ist ratsam, erst dann den Antrag auf ein Persönliches Budget zu stellen.

Die Kostenträger sind u.a. Rententräger (z.B. Deutsche Rentenversicherung), Agentur für Arbeit, Unfallversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaften, Eingliederungshilfe, die bei Antragstellung ihre Zuständigkeit prüfen und falls nötig an den zuständigen Kostenträger der Reha weiterleiten dürfen.

Wo bekomme ich das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist bei dem Kostenträger, der den Bescheid über die Leistungen zur Teilhabe erteilt hat, zu beantragen.

Unsere Hilfe dabei

Wir begleiten Sie auf dem oben beschriebenen Weg zur Antragstellung des Persönlichen Budgets.

Die begleitende Unterstützung umfasst die Erstellung der Zielvereinbarung, die Budgetberatung und die Budgetunterstützung. Alle mit dem individuellen Budget verbundene Fragen werden gemeinsam besprochen und in einer Zielvereinbarung mit dem Kostenträger verhandelt und umgesetzt.

Beratungsbeispiel

Frau Unruhe beantragte Teilhabeleistungen beim Rententräger, um wieder in das Berufsleben einzusteigen. Drauf bekommt sie eine med. Leistung in Form der 6-wöchige arbeitsmedizinischen Schwerpunkte. Im Anschluß dann eine arbeits-und Belastungs Erprobung, um die Vorrausetzungen einer Umschulung/Qualifizierung zu prüfen. Die Bewilligung der Teilhabeleistung erfolgte.

Die eingenen Wünsche der beruflichen Maßnahmen und Qualifizierungen wurden durch die DRV nicht zur Kenntnis genommen oder im Rahmen des Wunsch und Wahlrecht berücksichtigt.

Als die Teilhabe Leistung in der Form der Unterstützen Beschäftigung bewilligt wurde, stelle sie den Antrag auf ein Persönliches Budget,dieser wurde vom zuständigen Rehaträger als nicht „vorgesehen“ bezeichnet und sollte im Gespräch der erfoderliche Bedarf geklärt werden.